Stadt

Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)

Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

Online-Terminvereinbarung

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.

  • Beglaubigung von Ablichtungen:   
    • 5,00 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
      • (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
  • Beglaubigung von Unterschriften:
    • 3,00 €
  • Fotokopie des Originals:
    • 0,80 € je DIN A4 Seite

Bei der Beglaubigung von Ablichtungen sind mitzubringen:  

  • jeweils das Original und die zu beglaubigende Ablichtung

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Kontakt

Frau Fuchs

Details

Frau Hartmann

Details

Frau Schnitker

Details