Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
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- Beglaubigung von Ablichtungen:
- 5,00 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
- 5,00 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- Beglaubigung von Unterschriften:
- 3,00 €
- Fotokopie des Originals:
- 0,80 € je DIN A4 Seite
Bei der Beglaubigung von Ablichtungen sind mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Ablichtung
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- §§ 33, 34 VwVfG
- Verwaltungsgebührensatzung