Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid, der sog. Vorbescheid, beantragt werden. Die Bauvoranfrage dient zur Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben, wie beispielsweise, ob ein Gebäude an einer bestimmten Stelle errichtet werden kann. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Er gilt zwei Jahre lang. Der Vorbescheid berechtigt nicht, mit dem Bauvorhaben zu beginnen.
Aufgrund der Größenordnung der Stadt Erwitte ist für die Annahme der Bauvoranfrage sowie einer Erstellung des Vorbescheides die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig. Wer hier Ansprechpartner für die Stadt Erwitte ist, finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest. Hier finden sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Kreis Soest als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
- Welche Unterlagen bei Vorlage der Bauvoranfrage beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Kreises Soest. Den für die Stadt Erwitte zuständigen Mitarbeiter dort, finden Sie auf der o.g. Internetseite des Kreises Soest.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest unter der Rubrik „Formulare“. Um zu der Seite zu gelangen, klicken Sie bitte hier.