Stadt

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Kommune vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Daneben gibt es noch städtebauliche Satzungen, die die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, in dem nach Maßstab der Umgebungsbebauung gebaut werden darf, definieren oder im Außenbereich Baumöglichkeiten eröffnen.

Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht nicht.

Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt nach einem im BauGB geregelten, meist zweistufigen Verfahren. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 BauGB in beiden Verfahrensstufen zu beteiligen. Innerhalb der veröffentlichten Beteiligungszeiträume können sich die Bürger mit Anregungen und Bedenken in die laufenden Bauleitplanverfahren einbringen.

 

  • Die Kosten für die Aufstellung von Bauleitplänen trägt im Regelfall die Stadt Erwitte. Sofern ein Bebauungsplan ganz überwiegend den Interessen einzelner Grundstückseigentümer dient, sind die entstehenden Kosten von diesen zu tragen.

Kontakt

Frau Himstedt

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