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Wortmann
Rathaus
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- b.wortmann@erwitte.de
Baugenehmigung
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Kreis Soest als untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW kann die Genehmigung bei der Stadt Erwitte beantragt werden.