Stadt

Bauantrag

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig, das heißt, es ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zustellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Wohngebäude und dazugehörige Nebenanlagen im Regelfall im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. § 63 BauO NRW errichtet werden. Bei Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW kann die Genehmigung bei der Stadt Erwitte beantragt werden.

Für alle anderen Vorhaben ist für die Annahme der Bauanträge sowie die Erteilung einer Baugenehmigung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig.

Wer beim Kreis Soest Ansprechpartner für die Stadt Erwitte ist finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest. Hier finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.

www.kreis-soest.de

  • Die für die Erteilung einer Baugenehmigung zu zahlenden Gebühren sind beim Kreis Soest als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.

  • Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Kreises Soest. Den für die Stadt Erwitte zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der o. g. Internetseite des Kreises Soest.
  • Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest unter der Rubrik „Formulare". Um zu der Seite zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
     

Kontakt

Frau Wortmann

Details