- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Gerdt
Standesamt
Montag
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
- standesamt@erwitte.de
Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung durch beide Verlobte vorausgehen. Dabei werden die Ehevoraussetzungen beider Verlobten geprüft.
Sollte die Eheschließung nur von einer Person angemeldet werden, ist eine Vollmacht (s. Formulare) vorzulegen. Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich. Gerne reservieren wir Ihnen, wenn möglich, auch einen Trautermin.
Als zusätzlichen Service bieten wir auch Eheschließungen außerhalb unserer Öffnungszeiten an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sie haben keinen Wohnsitz in Erwitte? Möchten aber hier getraut werden?
Soweit Sie in Erwitte keinen Wohnsitz haben, aber gerne beim Standesamt Erwitte getraut werden möchten, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt Ihrer Stadt/Gemeinde mit den erforderlichen Unterlagen vornehmen.
Nehmen Sie mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes Kontakt auf und geben Sie dort an, dass Sie beim Standesamt Erwitte die Ehe schließen möchten.
Im Vorfeld können Sie bei uns einen Eheschließungstermin reservieren. Für die Vornahme der Eheschließung entstehen allerdings weitere Gebühren.
Sobald die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt erfolgt ist, wird von dort der Vorgang an das Standesamt Erwitte übersandt. Sobald die Unterlagen hier vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Terminreservierung
Einen Termin zur Eheanmeldung/Eheschließung können Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail an standesamt@erwitte.de vereinbaren.
- Trauung innerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes: ca. 58,00 € - ca. 120,00 €
- Trauung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes: ca. 154,00 € - ca. 220,00 €
- bei Anmeldung zur Vornahme einer Eheschließung durch ein anderes Standesamt: 58,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
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Anmeldung zur Eheschließung
§ 1303ff. und § 1493 BGB, Art. 10, 13ff. EGBGB, §§ 11–13 PStG, § 28 PStV
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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
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Merkblatt zur Eheschließung