Stadt

Altersjubiläen

Der Bürgermeister gratuliert schriftlich ab dem 80. Geburtstag  im Fünfjahresrhytmus.

Die persönliche Gratulation erfolgt zum 80., 90., 100. und jedem weiteren Geburtstag durch die/den  jeweilige/n Ortsvorsteher/in. Diese/r setzt sich vorher mit den Jubilaren bzw. deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit der Gratulation abzusprechen.

Zum 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag gratuliert der Bundespräsident.

Eine Gratulation des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr.

Kontakt

Frau Balke

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