Abfallgebühren
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Wechsel des Behältervolumens von Mülltonnen
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 „Finanzen“ vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 €.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert. Die aktuellen Gebührensätze sehen Sie hier.
- Steuern und Gebühren 2025
- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 €
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Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühr gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Erwitte
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Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Reichen Sie Ihre Bestellung online bei der Stadt Erwitte ein.
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Erteilung einer Einzugsermächtigung