Stadt

Europawahl am 09.06.2024

Die Bürgerinnen und Bürger der 27 Mitgliedsstaaten der EU wählen die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Entsprechend den Bestimmungen im Direktwahlakt findet die Wahl in Deutschland am 09. Juni 2024 statt.

Nutzen Sie die Möglichkeit, zur Wahl zu gehen und so die Zukunft Europas mitzubestimmen.

Je mehr an der Wahl teilnehmen, desto besser können die EU-Abgeordneten die Vorstellungen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger abbilden. Jede abgegebene Stimme entscheidet darüber, wie die Zukunft der Demokratie der Europäischen Union aussehen wird.

Ab dem 13.05.2024 ist es möglich, im Rathaus Erwitte die Briefwahl durchzuführen bzw. persönlich Briefwahl zu beantragen.

Öffnungszeiten 
Montag08:00 - 12:30 Uhr /14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:30 Uhr /14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr /14:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:30 Uhr

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, so besteht noch bis Samstag, 08. Juni 2024, bis 12:00 Uhr die Möglichkeit einen Ersatzwahlschein zu beantragen.

  • ab dem 10.05.2024 können Sie unter Online-Antrag die Briefwahlunterlagen online für die Europawahl 2024 beantragen
  • schriftlich (mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) 

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ in der EU. Die letzte Europawahl war im Mai 2019. 

In diesem Jahr werden 720 Europaabgeordnete gewählt. Dabei entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Damit stellt Deutschland die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament – gefolgt von Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Abgeordneten.

Deutsche
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und zum Stichtag am 28. April 2024 in Erwitte mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis in Erwitte eingetragen.
 

Unionsbürger
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • und den Antrag für Unionsbürger/-innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024 gestellt hat.

Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.

Informationen für Deutsche im Ausland

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Erwitte ist auf Antrag bis zum 19. Mai 2024 möglich.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Erwitte ist auf Antrag bis zum 19. Mai 2024 möglich.

Die gesamte Bundesrepublik Deutschland bildet dabei einen Wahlkreis. Die Stimmabgabe in der Stadt Erwitte erfolgt in 13 Wahlbezirken, denen die Wahlberechtigten nach ihrem Wohnsitz räumlich zugeordnet werden.

Es ist eine Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Sobald die Wahlräume geschlossen und die abgegebenen Stimmen ausgezählt sind, werden die Ergebnisse der Europawahl live auf der Webseite des Europäischen Parlaments veröffentlicht.

Am 16. Juli 2024 treffen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und wählen einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin. Darüber hinaus werden neue Fraktionen gebildet. Derzeit gibt es sieben verschiedene Fraktionen

Kontakt

Frau Stemmer

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Frau Fuchs

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Dokumente

Anlage 2 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche

Anlage 2a Antrag für Unionsbürger/-innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl