Stadt

Frauen in die Politik

|   Gleichstellung

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil von 37,3% auf 30,7 % gesunken. Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend. Bis heute waren und sind in noch jedem deutschen Parlament Männer in der Mehrheit – und zwar flächendeckend. Jetzt geht es darum, die fortdauernde strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik zu überwinden. Sowohl unser Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2) aber auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen verlangen, bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.
 
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats hat deshalb bereits 2018 einstimmig gefordert, bei der anstehenden Wahlrechtsreform in dieser Wahlperiode konkrete Vorschläge zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Parlamenten zu verabschieden und damit dem Gleichstellungsgebot in Artikel 3 GG nachzukommen.In vielen Mitgliedsstaaten der EU ist das bereits geschehen, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen, Slowenien und Griechenland. Möglichkeiten, wie dies erreicht werden kann, zeigt die Broschüre "Wegweiser Parität" auf.