Die Stadt Erwitte weist darauf hin, dass Hauseigentümer auch in diesem Jahr aufgefordert sind, die Zählerstände der vorhandenen Zwischenzähler (z. B. zur Gartenbewässerung) zur Ermittlung der Abzugsmengen bis zum 05. Januar 2026 der Stadt Erwitte mitzuteilen, auch wenn kein Verbrauch erfolgt ist.
Die Zählerstände können Sie ab sofort über das folgende Online-Formular übermitteln:
Ebenso stehen Ihnen weiterhin die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Finanzen der Stadt Erwitte telefonisch 02943 / 896-496 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Bitte überprüfen Sie die Eichfrist Ihres Zählers, da dieser nicht mehr berücksichtigt werden kann, wenn dieser älter als sechs Jahre ist.