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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Erwitte gesucht

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Unterstützung bei Kommunalwahl NRW am 14. und 28. September in 23 Wahllokalen erforderlich. Meldung bei Interesse einfach online möglich

Zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 und einer möglichen Stichwahl am 28. September 2025 bittet die Stadt Erwitte um Unterstützung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aus der Bürgerschaft im Stadtgebiet. Für die anstehenden Wahlen werden für insgesamt 23 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Es werden am 14. September 2025 der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erwitte sowie für den Kreis Soest der Kreistag und der Landrat neu gewählt, am 28. September 2025 könnte es zu einer möglichen Stichwahl bei den Wahlen für die Ämter des Bürgermeisters und des Landrates kommen.

Jeder Wahlberechtigte kann Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal im Stadtgebiet werden. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also in Erwitte wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

„Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für einen einwandfreien und reibungslosen Ablauf der Wahlen. Ihr Einsatz ist deshalb elementar wichtig für die Demokratie, bei den Kommunalwahlen im wahrsten Sinne des Wortes vor Ort“, wirbt die für Wahlen zuständige Fachdienstleiterin Tatjana Stemmer für den Einsatz im Wahllokal. 

Mögliche Funktionen sind die Besetzung als Beisitzerin oder Beisitzer, welche für die Einrichtung des Wahllokals und die Ausgabe der Stimmzettel zuständig sind und auch bei der finalen Auszählung zur Feststellung des Wahlergebnisses mitwirken. Im Vorfeld finden Schulungen statt, um die Bürgerinnen und Bürger auf ihren Einsatz im Wahllokal vorzubereiten.

„Demokratie geht uns alle an und Wahlen sind dafür das in unserer Verfassung vorgesehene zentrale Instrument“, sagt Bürgermeister Hendrik Henneböhl. Umso wichtiger seien die freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, welche durch ihr Engagement diese Wahlen ermöglichen. Neben der förmlichen Anerkennung gab es als kleinen Obolus auch immer ein sogenanntes Erfrischungsgeld, im vergangenen Jahr fand mit einer Tombola zusätzlich eine Verlosung von attraktiven Gewinnen statt. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ganz einfach telefonisch unter der Rufnummer des Bürgerservice, 02943 / 896-494, oder über ein Online-Formular auf der städtischen Homepage melden:

Online-Meldung als Wahlhelferin und Wahlhelfer

Foto: Markus Brändli / AdobeStock