Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erwitte als Friedhofsträger verlangt, dass mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine überprüft wird. Dies soll nun am 05. und 06. Mai 2026 erfolgen. Wird während dieser Überprüfung festgestellt, dass ein Denkmal nicht standsicher ist, wird der entsprechende Nutzungsberechtigte angeschrieben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erwitte auch alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten dafür zu sorgen haben, dass die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist.