Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erwitte als Friedhofsträger verlangt, dass mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine überprüft wird. Dies wird voraussichtlich wieder in der 14. Kalenderwoche (31. März bis 4. April 2025) erfolgen. Wird bei dieser Kontrolle festgestellt, dass ein Denkmal nicht standsicher ist, wird der betroffene Nutzungsberechtigte der Grabstätte angeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erwitte alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten dafür Sorge tragen, dass die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist.
Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen
Kontrolle der Friedhöfe in Erwitte und Horn-Millinghausen während der 14. Kalenderwoche
