Stellungnahme des Bürgermeisters zur geplanten Schließung des Marien-Hospitals Erwitte vom 19. April 2024
Zur allgemeinen Einordnung in die aktuelle Krankenhausstrukturdebatte:
“Es ist kein Geheimnis, dass wir bundesweit vor einer tiefgreifenden Veränderung der Krankenhausstruktur stehen. Ich verweise hier beispielsweise auf die jüngsten Aussagen des Bundesgesundheitsministers. Im Rahmen dieses Strukturprozesses muss es das Ziel sein, dass wir für die Menschen in Erwitte und der ganzen Region auch in Zukunft die bestmögliche medizinische Versorgung auch unter erschwerten Rahmenbedingungen (Fachkräftesituation und finanzielle Ausstattung) gewährleisten.”
Zum Standort des Dreifaltigkeits-Hospitals in Erwitte und der Planung einer Verlegung der beiden Fachabteilungen an den Standort Lippstadt:
“Der Standort Erwitte des Dreifaltigkeits-Hospitals hat zwar seit vielen Jahren nicht mehr die Funktion eines eigenständigen und allgemeinversorgenden Krankenhauses, leistet aber als Fachklinik für Orthopädie und Urologie einen sehr wichtigen und qualitativen hochwertigen Beitrag für die Versorgung der Menschen in der ganzen Region. Hierzu werden sehr moderne Strukturen, beispielsweise in den OPs vorgehalten. Es arbeiten hochengagierte und fachlich gut ausgebildete Menschen am Hellwegstandort. Für einen Erhalt und die Vorzüge des Standorts Erwitte haben ich und viele Akteure in Erwitte immer geworben und ich sehe diese Vorzüge weiterhin als gegeben an. Die sich nun konkretisierend Planungen für eine Verlegung der beiden o.g. Abteilungen wären eine Zäsur nach der Aufgabe der Eigenständigkeit Anfang der 2000er Jahre und ein Verlust für Erwitte, welchen ich natürlich nicht begrüße.”
Zur Einordnung der Planung zum jetzigen Zeitpunkt:
“Die skizzierten Planungen sind zum jetzigen Zeitpunkt ein Konzeptansatz im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen Fusionsprozesses. So hängt jetzt viel vom Fortgang des Fusionsprozesses, den Entscheidungen des Landes zur Krankenhausinfrastruktur, etwaigen Fördermittelbereitstellungen und damit noch umzusetzenden infrastruktureller Maßnahmen sowie den geplanten gesetzlichen Neuregelungen des Bundes ab. Bis zur faktischen Umsetzung der Planung gibt es noch viele Unwägbarkeiten. Die Frage ist, ob zum jetzigen Zeitpunkt die Kommunikation einer Planung mit so vielen noch zu nehmenden Hürden nicht zu mehr Verunsicherung führt als das Sie Klarheit schafft. So sind Schließungspläne für den Standort Erwitte nichts Neues, war doch bereits Anfang der 2000er Jahre eine Schließung des Standorts Erwitte vorgesehen. Ich hoffe sehr, dass die noch anstehenden Schritte in einer möglichen Fusion, die ich an sich für die Region begrüße, noch weitere Optionen für einen potenziellen Erhalt der Fachklinikstrukturen am Standort Erwitte aufzeigen können. Hierfür werde ich mich auch weiterhin einsetzen und fordere auch die Entscheidungsträger in dieser Sache auf, sich für den Standort Erwitte einzusetzen.”
Zur Rolle der Stadt Erwitte:
"Die Stadt Erwitte ist in keiner gesellschaftsrechtlichen Form und deshalb auch nicht personell, beispielsweise über städtische Vertreter, in den Entscheidungsgremien des Krankenhauses eingebunden. Die für die Krankenhäuser getroffenen Entwicklungsentscheidungen sowie die Fragen der Krankenhausstrukturplanung in unserem Land liegen somit nicht bei der Stadt Erwitte und ihren Gremien. Dies unterstreicht das hohe Maß an Verantwortung aller Entscheidungsträger in den Gremien der Krankenhäuser, seiner einzelnen Gesellschafter und der Geschäftsführungen der Kliniken im laufenden Prozess einer möglichen Fusion. Rat und Verwaltung der Stadt Erwitte haben sich schon frühzeitig und fortlaufend mit den aktuellen Entwicklungen befasst und informiert.
In unterschiedlichen Gesprächen wurde seitens der Stadt immer betont, dass man die Kommunen einbeziehen und als Partner sehen sollte. Dies betrifft etwaige Planungen für eine medizinischen Standortweiterentwicklung oder auch eine etwaige andere Folgenutzung, sollten sich die hier dargestellten Planungen tatsächlich realisieren. Für den zweiten Fall, gibt es keine konkreten Planungsansätze. Einzig im Nahumfeld des Krankenhauses gab es immer wieder Entwicklungsinteressen einzelner Partner, beispielsweise im Zusammenhang einer möglichen Verlagerung der Rettungswache an die Berger Straße. In erster Linie sieht die Stadt Erwitte hier Eigentümerverpflichtungen für ein prägendes städtebauliches Sonderobjekt und teils historisches Baudenkmal. Alle Entwicklungen können nur im Einklang mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und städtebaulichen Zielen der Stadt Erwitte erfolgen. In jedem Fall sollten frühzeitige Gespräche zwischen Eigentümer und der Stadt Erwitte erfolgen, sobald konkrete und finale Entscheidungen sich auf der Eigentümerseite abzeichnen."
Die Mitglieder des Rates der Stadt Erwitte haben einen öffentlichen fraktionsübergreifenden Antrag als Resolution eingebracht, dieser ist hier mit den Stellungnahmen der Stadt Erwitte zur Anhörung im Rahmen der Landeskrankenhausplanung NRW nachfolgend abrufbar: