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Stellungnahme von Bürgermeister Hendrik Henneböhl

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Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Paderborn nach Strafanzeige der BI Stirpe gegen Bürgermeister und Verwaltung

Mit Pressemitteilung vom 08. Oktober 2023 informierte der Vorsitzende der Bürgerinitiative (BI) Stirpe, Georg Knoop, einen breiten Presseverteiler über eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Erwitte sowie weitere Amtsträger oder ehemalige Amtsträger. Im Mittelpunkt der Strafanzeige stand der Vorwurf der (versuchten) Rechtsbeugung nach §339 Strafgesetzbuch (StGB) im Rahmen der 13. FNP-Änderung zur Baugebietsplanung Erwitte-Bad Westernkotten. Die örtliche Presse griff diese Meldung mit großen Berichten auf, darunter in der Ausgabe der Tageszeitung „Der Patriot“ vom 11.10.2024 und der Wochenzeitung „Lippstadt am Sonntag“ vom 15.10.2023 sowie die weitere Öffentlichkeit auch in den sozialen Medien auf. 

Bis zum Abschluss eines anhängigen Verfahrens ist die klare Regel, dass die Stadt sich nicht in der Öffentlichkeit äußert. Da das Verfahren aber nun abgeschlossen ist, sehe ich eine sachliche Darlegung der Fakten zu diesem Verfahren als notwendige Reaktion auf die massiven öffentlichen Anschuldigungen und im Sinne der Offenheit gegenüber der Bürgerschaft dieser Stadt als geboten an.

Tatsächlich wurde am 04. Oktober 2023 bei der Staatsanwaltschaft Paderborn Anzeige u.a. gegen meine Person erstattet und der Vorwurf erhoben, ich hätte nach der Kommunalwahl 2020 im Zuge der Übernahme der Amtsgeschäfte als Bürgermeister den Versuch der Rechtsbeugung fortgesetzt. Auch der Petitionsausschuss des Landtags NRW wurde durch den Vorsitzenden der BI Stirpe über die Strafanzeige gegenüber meiner Person unterrichtet.  Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat die Vorwürfe eingehend geprüft. Nach einer umfassenden Darlegung der Faktenlage zum verwaltungs-prozessualen Verfahren der 13. FNP-Änderung im Zusammenhang mit den im Raum stehenden Vorwürfen einer (versuchten) Rechtsbeugung nach §339 StGB hat die Staatsanwaltschaft Paderborn mir am 01. März 2024 schriftlich mitgeteilt, dass mangels eines Anfangsverdachts keine weiteren Ermittlungen aufgenommen werden und somit auch kein Verfahren gegen meine Person eröffnet wird.

Nach dem Zugang des Schreibens wartete ich ab, ob die BI Stirpe beim Generalstaatsanwalt gegen die Entscheidung der Staatsanwalt Paderborn Beschwerde einlegt und ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren erwirkt. Hierzu teilte uns die Staatsanwaltschaft Paderborn mit, dass kein solches Verfahren in der dafür erforderlichen Frist anhängig geworden ist.

Auch die gegen die Planungsleitung der Stadt Erwitte gerichtete Strafanzeige stellt sich ebenfalls als haltlos heraus. Denn auch hier wurden mangels eines Anfangsverdachts keine weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Als Privatperson und auch in meinem Amt als Bürgermeister der Stadt Erwitte stelle ich fest, dass sich wiederholt ein wortreiches und massives Vorgehen der BI Stirpe gegen Amtsträger als sub-stanzlos herausgestellt hat. Die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft bestätigt nicht nur die straf-rechtliche Haltlosigkeit, sondern meines Erachtens leider auch das menschlich fragwürdige Vorgehen im politischen Diskurs durch Unterstellungen.

Das Vorgehen der BI Stirpe weist gewisse Parallelen zu vergangenen Vorgehensweisen auf. Zu-nächst wurden schwergewichtige Vorwürfe erhoben und unverzüglich den lokalen Printmedien zugeleitet. Amtsträger wurden mit diesen Vorwürfen öffentlich angegangen, sodass am Ende insbesondere eine Beschädigung der Glaubwürdigkeit der Amtsträger, aber kein justiziabler Sachverhalt verbleibt. Nach Feststellung der Haltlosigkeit unterbleibt stattdessen das Eingeständnis von Fehlern und gar die Bitte um Entschuldigung/Richtigstellung an die betroffenen Personen auf dem gleichen Wege der Öffentlichkeit wie bei der Erhebung der Vorwürfe.

Neben der besagten Strafanzeige aus Oktober 2023 kann man hier beispielsweise den in 2011 erhobenen und strafrechtlich relevanten Vorwurf der bewussten Manipulation von Sitzungsunterlagen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP) gegenüber Mitarbeitenden der Stadt Erwitte nennen. 

Während die Entscheidungen des Rates der Stadt Erwitte in öffentlicher Sitzung und in einem offenen und transparenten Verfahren getroffen wurden und die Verwaltung den rechtlich fest normierten Kontrollinstanzen usw. unterliegt, tagt man als BI Stirpe selbst grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und informiert die Presse selektiv. Dieser Modus steht im diametralen Gegensatz zum eigenen Vorwurf wie etwa in der Strafanzeige gegen gewählte Amtsträgern und erfahrenen Mitarbeitern, dass die Verwaltung in intransparenter Weise und in rechtsbeugender Absicht handele und stellt stattdessen den Vorwurf (versuchter) Straftaten gegenstandslos und letztlich unwiderrufen in den Raum. Erschreckend ist in diesem Zusammenhang jedoch eine Erkenntnis aus der u.a. gegen mich gerichteten Strafanzeige, dass die BI Stirpe scheinbar Informationen aus nicht-öffentlichen Beschlüssen des Rates der Stadt Erwitte aus der Wahlperiode seit 2020, darunter Beschlüssen zu Grundstücksrechtsgeschäften oder anderen Vertragsdetails, erlangt hat. Dies ist tatsächlich ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht und gegen die Verpflichtung als Mandatsträger, zum Wohle der Stadt Erwitte zu arbeiten. Die Stadt Erwitte kann nicht nachweisen, woher diese Informationen stammen, geht aber der Klärung dieser Frage nach und würde entsprechend reagieren.

Als Bürgermeister der Stadt Erwitte und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeitenden verwehre ich mich gegen die mir und den Kollegen gegenüber erhobenen Vorwürfen und verweise auf das im politischen Diskurs mehr denn je gebotene Klima eines zwischenmenschlichen Umgangs miteinander. Gerade die Haltlosigkeit von Unterstellungen und zunächst unwidersprochenen Vorwürfen sowie die Erhebung von Strafanzeigen lässt die Vermutung zu, dass es hier ausschließlich um die öffentliche Beschädigung von Personen und nicht um eine selbstverständlich immer gebotene rechtsstaatliche Aufklärung und Überprüfung geht. 

Rat und Verwaltung werden sich durch die Strafanzeige und das weitere Vorgehen der BI-Stirpe nicht davon abhalten lassen, das zu tun wofür sie gewählt wurden, nämlich die verfassungsmäßig verbrieften Rechte der kommunalen Selbstverwaltung und kommunalen Planungshoheit wahrzu-nehmen. Hierzu zählen auch Fragen der strategischen Wohnbauflächenentwicklung in unseren Siedlungsschwerpunkten. Schon in meiner ersten Reaktion habe ich deutlich gemacht, dass wir uns nicht auf dieses Niveau herablassen werden. Es gilt aber nach Abschluss des Verfahrens die Fakten für die Bürgerinnen und Bürger auf den Tisch zu legen, damit sich jede und jeder seine eigene Meinung hierzu bilden kann und keine Beschädigung des Amts im Raum stehen bleibt. 

Abschließend noch ein persönliches Fazit: Eine Strafanzeige richtet sich nie gegen das Amt, sondern gegen den Menschen, der dieses bekleidet. Als Mensch Hendrik Henneböhl darf ich daher hier auch noch einiges klarstellen: Persönlich habe ich nie einen Konflikt mit Herrn Knoop oder der BI Stirpe gehabt. Ich kenne Herrn Knoop schon aus anderen Zusammenhängen lange und persönlich. Auch als Bürgermeister dieser Stadt habe ich immer einen sachlichen Umgang gepflegt. Jede Eingabe der BI Stirpe wurde sachlich bewertet, abgewogen und gemeinsam mit dem Rat der Stadt Erwitte wurden demokratische Entscheidungen getroffen. Ich habe Herrn Knoop nie persönlich angegriffen. Die Strafanzeige gegen meine Person und die dazugehörige Pressearbeit gegenüber den lokalen Medien eröffnete aber aus meiner Sicht eine neue Qualitätsstufe, welche wir doch eher aktuell aus anderen Staaten kennen und nicht aus unserer Stadt. Es war daher resümierend der direkte Versuch, meiner Person, meinem öffentlichen Ruf und auch dem Amt, welches ich bekleide, Schaden zuzufügen. Die Absurdität des Tatvorwurfs, die Art der öffentlichen Kommunikation und auch die geschichtlichen Zusammenhänge des Tatbestands der versuchten Rechtsbeugung sind indiskutabel. Man kann in unserer Demokratie in der jeweiligen Sache immer unterschiedlicher Meinung sein, persönliche Angriffe und haltlose Behauptungen gehören jedoch nicht dazu. Das sollte nicht der zwischenmenschliche Umgang sein, den wir in unserer tollen Stadt pflegen – oder um Michelle Obama zu zitieren: „When They Go Low, We Go High.“

Nach eingehender Reflexion und auch juristischer Abwägung werde ich meinerseits nicht mit einer Strafanzeige reagieren, werde aber eine öffentliche Richtigstellung dieser Vorwürfe erwirken. Weitere öffentliche, pressewirksame Stellungnahmen zu dieser Angelegenheit wird es von mir weder als Amtsträger noch als Privatperson geben.

 

Erwitte, 21. August 2024

 

Hendrik Henneböhl

Bürgermeister der Stadt Erwitte

Hendrik Henneböhl, Bürgermeister der Stadt Erwitte