Die Stadt Erwitte führt regelmäßig Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern, insbesondere vor dem Hintergrund der Hochwasser- und Starkregenschutzes der eigenen Bürgerinnen und Bürger durch. Diese werden stets unter größtmöglicher Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes vorgenommen. Hierzu befindet sich die Stadt Erwitte im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen u.a. Kreis Soest, Wasserverband Obere-Lippe (WOL) aber auch der ABU.
Im nördlichen Abschnitt des Stirper-Mühlenbachs werden seit 2023 diverse Unterhaltungs- und Abdichtungsmaßnahmen an dem im Hochbett verlaufenden Stirper-Mühlenbach vorgenommen, so auch in diesem Jahr. Insbesondere die Abdichtungsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes und einer Verhinderung einer zunehmenden Vernässung der Rückhalte- und benachbarten Siedlungsräume von Stirpe, wie beim Weihnachtshochwasser 2023/2024. Hierzu hat es in den letzten Jahren diverse Abstimmungstermine vor Ort, auch unter Beteiligung der ABU gegeben. Im Zuge dieser abgestimmten und beauftragten Maßnahmen werden seitens der Stadt Erwitte auch regelmäßig an Gewässer stattfindende Unterhaltungsmaßnahmen mitbeauftragt. Insbesondere den Vorwurf eines bewussten massiven Eingriffs oder gar einer Zerstörung, gerade auch im südlichen Bereich, einschließlich der dargestellten Beauftragung einer Beräumung eines lange aufgegeben Biberdamms, im Auftrag der Stadt Erwitte, wird mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Dies wurde seitens der zuständigen Kollegen der Stadt Erwitte übrigens schon in einem Vor-Ort Termin am 14.10.2025 unter Beteiligung der ABU sowie der zuständigen Fachbehörden des Kreises Soest in der letzten Woche klargestellt. Zur finalen Klärung des Sachverhalts im südlichen Gewässerabschnitt befinden sich Stadt und Kreis im engen Austausch, auch dies wurde im Vor-Ort-Termin am 14.10.2025 schon dargestellt.
Insofern ist festzuhalten, dass die Stadt Erwitte in enger Abstimmung mit dem Kreis Soest bemüht ist, den Sachverhalt aufzuklären, hierzu sogar schon ein Termin mit der ABU vor Ort stattgefunden hat.
Vor diesem Hintergrund irritiert die Wucht der Vorwürfe die trotz der bekannten Vor-Ort-Situation und der erfolgten Gespräche gegen die Stadt gerichtet werden, genau wie Tatsache, dass diese Vorwürfe ohne die Möglichkeit der eigenen Darstellung sehr wirksam ihren Weg in die Presse finden, insbesondere da man seitens der Stadt Erwitte keine zeitliche Chance einer eigenen Darstellung in der Presse hatte und auch die hier dargestellten Genese sowie die Inhalte des Termins vom 14.10.2025 seitens der ABU vollständig weggelassen wurden.
Nach erneuter Anfrage durch die Presse unterstreicht die Stadt Erwitte folgende Punkte (Stand 23.10.2025):
1) Wurden die besagten Baggerarbeiten konkret mit der ABU und dem Kreis Soest abgestimmt oder sah die Stadt Erwitte aufgrund des regelmäßigen Austauschs keine Notwendigkeit dafür?
Die hier immer wieder in Rede stehenden „Baggerarbeiten“ sind Teil der schon dargelegten Abdichtungs- und Unterhaltungsmaßnahme, welche in mehreren Ortsterminen mit den genannten Partnern seit dem Jahr 2023/24 intensiv abgestimmt und in mehreren Abschnitten durchgeführt wurden. Der enge Austausch mit den zuständigen Fachbehörden im Rahmen der stattfindenden Gewässerunterhaltung wurde gem. der Zeitungsberichtserstattung durch den Kreis Soest bestätigt.
Die Arbeiten erfolgten, sofern notwendig unter Beauftragung auch der ABU z.B. zur Befischung im Bereich der Stirper Mühle wo eine großflächige Beräumung des aufgestauten Sediments erfolgte. Die Abdichtungs- und Unterhaltungsmaßnahme erfolgten in bisher drei Abschnitten im Herbst 2024, Frühjahr 2025 und Oktober 2025 um die Eingriffsintensität gering zu halten und die gesetzlichen Eingriffszeiträume zu beachten. Die bisher nie beanstandeten Arbeiten in den vorangegangenen Bauabschnitten zeigen deutlich, dass die Stadt Erwitte die Arbeiten an Gewässern stehts mit der gebotenen Sorgfalt durchführt.
2) Laut ABU gab es im Vorjahr eine Maßnahme an der Stirper Mühle, bei der mit der Organisation zusammengearbeitet wurde, um die Fische umzusetzen. Warum dieses Mal nicht?
Im Bereich der Stirper Mühle erfolgte eine großflächige Sedimentsentnahme und eine Befischung wurde in den o.g. Ortsterminen als notwendig erachtet und damit durchgeführt. Bei den weiteren Maßnahmen handelt es sich um reguläre Unterhaltungsmaßnahmen bei denen regelhaft keine Befischung erforderlich ist oder in den Vorgesprächen angezeigt wurde. Ferner wurde dieses Vorgehen auch nicht bei den vorhergegangenen Unterhaltungsabschnitte z.B. im Frühjahr 2025 beanstandet.
3) Die ABU stellt in Frage, inwiefern das Baggern „bachaufwärts von Stirpe die Ortschaft vor Hochwasser schützen soll“. Können Sie die Wirksamkeit der Maßnahme genauer erörtern?
Die Hochwasserwälle südlich von Stirpe sind ein hydraulisch berechnetes und aufeinander abgestimmtes System, welche insbesondere auf die Rückstauflächen zwischen Stirper-Mühlenbach und Mühlenwall sowie die Funktionsfähigkeit des Stirper-Mühlenbachs und der angrenzenden Grabensysteme angewiesen ist. Die im Jahr 2023/2024 abgestimmten und seitdem durchgeführten Abdichtungs- und Unterhaltungsmaßnahme dienen zur Aufrechterhaltung dieser Hochwasserschutzmaßnahme.
4) Ist die Stadt Erwitte dazu bereit, die von der ABU geforderten Sofortmaßnahmen, z.B. die Rückgabe des Kieses in das Bachbett und die Entfernung des restlichen Baggergutes aus dem Gebiet, einzuleiten?
Die Stadt Erwitte steht im Austausch mit den zuständigen Fachbehörden. Es ist ein kurzfristiger Ortstermin geplant. Etwaige daraus resultierende Maßnahmen wird die Stadt Erwitte selbstverständlich durchführen.
Die Stadt Erwitte unterstreicht nochmals, dass es keinen geplanten oder beauftragten massiven Eingriff, gerade auch im südlichen Bereich, einschließlich der dargestellten Beauftragung einer Beräumung eines lange aufgegeben Biberdamms, gab. Einzig o.g. Abdichtungs- und Unterhaltungsmaßnahme wurden beauftragt. In diesem Zusammenhang wird gemeinsam mit dem Kreis Soest geprüft, inwiefern auch Dritte ggf. weitere parallele Maßnahmen beauftragt haben bzw. der Eingriff durch das beauftragte Unternehmen nicht sachgerecht durchgeführt wurden.
5) Zuletzt ist langfristig von einer Umlegung des Mühlenbachs aus der Hochlage an der Mühle in das Taltiefst die Rede. Wie realistisch schätzen Sie dieses Unterfangen ein?
Die Stadt Erwitte führt an vielen Stellen Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, zumeist in enger Abstimmung mit dem Kreis Soest, dem WOL und auch weiteren Partnern wie der ABU durch. Zu nennen sind hier die Renaturierung des Trotzbachs, Güllerbachs und die anstehende Renaturierung des Erwitter-Mühlenbachs. Inwiefern langfristig die von der ABU beschriebene Maßnahme, gerade vor dem Hintergrund der komplexen Hochwasserschutzsysteme in Stirpe möglich und umsetzbar ist, wäre in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen.
Schon vor dem Hintergrund der umfassenden und teils landesweit beachteten Projekte zur naturnahen Entwicklung von Gewässern erscheint der gegen die Stadt Erwitte gemachte Vorwurf einer bewussten Zerstörung eines Bachsystems als höchst fragwürdig.