Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat mit Erlass vom 18. März 2021 mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr die öffentlichen Osterfeuer wegen der Corona-Pandemie untersagt sind. Veranstaltungen und Versammlungen sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung ohnehin untersagt, sodass auch die öffentlichen Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition nicht stattfinden dürfen. Mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung ist in den nächsten Wochen nicht zu rechnen, so heißt es in einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.03.2021.
Es bleibt die Hoffnung, dass diese Traditionsveranstaltungen 2022 wieder möglich sind.