Am vergangenen Dienstag, 28. Oktober 2025, fand ein Ortstermin am Stirper Mühlenbach nördlich des Kuhlbuschweges im Erwitter Ortsteil Stirpe statt. Anlass des Termins waren die Vorwürfe der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) bezüglich nicht abgestimmter Eingriffe in das Gewässer.
Bei der Begehung des Gewässers wurde festgestellt, dass durch die Freilegung der Kiesbänke von einer starken Schlammüberdeckung ein für die Fischfauna nutzbarer Gewässergrund (potentielle Laichplätze) geschaffen wurde. Dies ist durch entsprechende Fotos dokumentiert, die u. a. auch das Freilegen verschlammter Kiesschichten im Bereich der Gewässerböschungen zeigen. Im Bachbett sind weiterhin in Teilbereichen Schlammschichten erkennbar, insbesondere dort, wo die Fließgeschwindigkeit des Gewässers gering ist. Ferner ist in großen Teilen des Gewässers nach wie vor die Kiesschicht im Bachbett erkennbar. Auf dem abgelagerten und in das Ufergelände eingearbeiteten Gewässerschlamm war bereits neuer Pflanzenaufwuchs zu erkennen. Nach Auffassung sowohl der Unteren Wasserschutzbehörde (UWB) als auch der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist eine Wiedereinbringung des heraus gebaggerten Schlamm-Kies-Gemisches in das Bachbett, wie von der ABU gefordert, nicht sinnhaft und ist auch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich. Dies gilt ebenso für die seitens der ABU geforderte Entfernung des Baggergutes aus dem Gebiet, zumal wie bereits ausgeführt auf dem abgelagerten und in das Ufergelände eingearbeitete Gewässerschlamm bereits neuer Pflanzenaufwuchs zu erkennen ist.
Da bei der Durchführung der Unterhaltungsarbeiten der in Rede stehende Bachabschnitt bis auf ein Rinnsal ausgetrocknet war, konnte seitens der beauftragten Firma eine vorhandene Fischfauna nicht festgestellt werden. Da jedoch in großen Teilen des Bachlaufs nach wie vor sowohl Kiesbänke als auch schlammige Abschnitte vorhanden sind, wurde damit auch entgegen der Aussagen der ABU der Lebensraum des Bachneunauges nicht zerstört. Auch bei dem angesprochenen Biberdamm handelte es sich um einen vom Biber aufgegebenen ehemaligen Damm, der bereits längere Zeit nicht mehr vom Biber unterhalten wurde. Eine Rückstaufunktion war nicht mehr gegeben. Insofern war auch die Entnahme dieses Damms zur Sicherstellung des Wasserabflusses im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten angemessen.
Zwischen den anwesenden Behörden bestand Einvernehmen, dass sich die Unterhaltungsarbeiten nicht negativ auf den Natur- und Artenschutz am und im Stirper Mühlenbach (Reaktivierung des verschlammten Gewässerbettes) ausgewirkt haben.
Bei dem Stirper Mühlenbach ist es erforderlich, dass eine gewisse Fließgeschwindigkeit vorhanden ist, um Verschlammungen und der Gefahr eines Wasserrückstaus entgegenzuwirken. Dadurch müsste im Hochwasserfall zum Schutz der Ortslage Stirpe das Hochwasserrückhaltebeckens südlich der Ortslage Stirpe später eingestaut werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei den durchgeführten Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen nicht um einen genehmigungspflichtigen Eingriff in das Gewässer oder gar um einen Verstoß gegen naturschutzfachliche Vorschriften, sondern im Gegenteil um ordnungsgemäße routinemäßig durchgeführte Unterhaltungsarbeiten handelt. Ein ordnungswidriges Handeln der Stadt Erwitte liege nach Auffassung des Kreises Soest somit nicht vor. Seitens der Stadt Erwitte hätte hier jedoch eine deutlich frühzeitigere und transparente Kommunikation mit den beteiligten Fachstellen des Kreises Soest erfolgen müssen.