Stadt

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Sonntagsöffnung neugefasst

|   Wirtschaft

Rat macht mit Entscheidung den Weg für Frühlingsmarkt im Gewerbegebiet Erwitte-Nord frei. Betriebe öffnen für Besucher von 11 bis 17 Uhr. Blaulichtmeile u.a. mit Feuerwehr und THW. Wirtschaftsförderung der Stadt unterstützt mit Busshuttle zwischen Siederfest und Frühlingsmarkt

Aus Anlass einer Klageandrohung der Gewerkschaft ver.di gegen die in der bisherigen Verordnung festgesetzte und geplante Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Erwitte-Nord am 01.10.2023 aus anlässlich der zeitgleich stattfindenden Herbstkirmes wurde die Verordnung durch die Verwaltung im letzten Herbst außer Vollzug gesetzt und überprüft. Der damals vom Gewerbeverein Erwitte-Nord geplante Herbstmarkt hatte auf dieser Grundlage nicht stattfinden können. 

Im Nachgang zu dieser Entscheidung hat sich die Stadt Erwitte intensiv und konstruktiv sowohl mit den dortigen Gewerbetreibenden und ihre Interessensvertretung bei der IHK Arnsberg als auch mit den Gewerkschaften u.a. ver.di ausgetauscht und ist gemeinsam zu einer tragfähigen Lösung übereingekommen, welche in eine Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung mündete. Diese wurde nun vom Rat der Stadt Erwitte in einer Sondersitzung beschlossen und bildet nun eine juristisch sichere Grundlage für eine Sonntagsöffnung am kommenden Wochenende im Gewerbegebiet Erwitte-Nord. 

Im Stadtgebiet Erwitte wird auf Basis der neunen Verordnung nunmehr die Anzahl der bisher jährlichen drei zur Verkaufsöffnung freigegebenen Sonntage auf einen pro Jahr reduziert. Gleichzeitig wird das Gebiet der geplanten Sonntagsöffnung auf einen Teilbereich des Gewerbegebietes Erwitte-Nord begrenzt. Die im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen kooperieren miteinander und haben sich zu einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossen, welche auch federführend für die Entwicklung und Veranstaltung des dortigen Frühlingserwachens verantwortlich ist. Dieser erfreut sich mittlerweile, auch bei einem überörtlichen Personenkreis, großer Beliebtheit. Die während der Veranstaltung geöffneten Unternehmen sind in direkter räumlicher Nähe zum Veranstaltungsort ansässig. Die bisher noch gegebene Möglichkeit der Sonntagsöffnung zum Promenadenfest in Bad Westernkotten, wurde wegen mangelnder Nachfrage nicht in die neue Regelung überführt.

Zudem erfolgt die Festsetzung der Sonntagsöffnung zeitgleich zu dem im Ortsteil Bad Westernkotten stattfindenden Siederfest, um so Synergieeffekte zwischen diesem und dem Frühlingsmarkt im Gewerbegebiet zu nutzen. Dazu wird in diesem Jahr experimentell auch ein Busshuttle durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Erwitte organisiert. Dieser pendelt im 15-Minuten-Takt zwischen dem Kurpark in Bad Westernkotten mit Haltepunkt am Thermalbad und dem Gewerbegebiet Erwitte-Nord mit Halten an Fischers Lagerhaus und Auf dem Fange. In beiden Bereichen sind kostenlose Parkplätze vorhanden und ausgeschildert, sodass die Autos der Besucherinnen und Besucher beider Feste stehen bleiben können. Zweck dieser Maßnahme ist, zum einen die vorhandenen und funktionierenden Gewerbestrukturen zu stärken, zum anderen die Stadt Erwitte als lebenswerten, attraktiven Wohnort darzustellen. Des Weiteren ist die Veranstaltung im Gewerbegebiet für den Sonntag prägend. Diese prägende Wirkung wird durch die räumliche Bindung der beteiligten Firmen nochmals deutlich. 

Aus den genannten Gründen ist die Öffnung der Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Erwitte-Nord am Sonntag des Frühlingserwachens juristisch als unproblematisch anzusehen und das Format bleibt erhalten. Von der bisherigen Verkaufsmöglichkeit am Sonntag der Herbstkirmes, welche in der bisher geltenden entsprechenden Verordnung normiert ist, machte in den letzten Jahren außerhalb des Gewerbegebietes Erwitte-Nord, insbesondere im Bereich der Innenstadt, kein Gewerbetreibender Gebrauch. Auch wenn eine Sonntagsöffnung bei einem gleichförmigen Veranstaltungsformat in der Gebietskulisse des Frühlingserwachens im Gewerbegebiet Erwitte-Nord auch zur Herbstkirmes möglich gewesen wäre, wollen sich die Veranstalter auf das Frühlingserwachen in seinem neuen Format konzentrieren und keine Konkurrenz zur Schlosskirmes mit einer Parallelveranstaltung werden. Die Öffnungsmöglichkeit zum Verkauf an dem Termin im Herbst ist daher in der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung nicht mehr enthalten und fällt somit zukünftig weg. 

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine novellierte Verordnung auf den Weg gebracht haben, welche allen Akteuren nun Planungssicherheit gibt. Für den konstruktiven Weg dahin bedanke ich mich bei allen Vertretern von Gewerbeverein, Gewerkschaften und Kammern“, resümiert Bürgermeister Hendrik Henneböhl.


Frühlingserwachen 2024 im Gewerbegebiet Erwitte-Nord am 14. April 2024 von 11 - 17 Uhr

Alle Infos unter 

https://www.fruehlingsmarkt.nrw/ 

 

Siederfest 2024 im Kurpark Bad Westernkotten am 14. April 2024 ab 11 Uhr

Alle Infos unter

https://www.badwesternkotten.de/vor-ort/news-tipps/newsreader-news-tipps/siederfest-in-bad-westernkotten-feuer-sole-salz.html