Stadt

Kinderreisepässe seit 1. Januar abgeschafft

|   News

Kinder benötigen ab sofort Personalausweis oder Reisepass

Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde. Die Informationen zum Reisepass sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern aufgeführt:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

Je nach Reiseziel und Reiseart werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Zu den jeweiligen Anforderungen des benötigten Dokumentes müssen sich die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Eltern auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de .

Die Bearbeitung der Dokumente kann bis zu vier Wochen dauern. Die Stadt Erwitte bittet vor der Antragstellung um eine vorherige Online-Terminvereinbarung über die städtische Homepage.

Zur Antragstellung sind folgende Dinge zwingend erforderlich und unbedingt zu beachten:

  • persönliches Erscheinen des Kindes

  • persönliches Erscheinen eines/einer Sorgeberechtigten (Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig)

  • Mitnahme alter Kinderreisepass/Personalausweis (bei Erstbeantragung in Erwitte die Geburtsurkunde des Kindes)

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, dieses kann vor Ort im Rathaus gemacht werden

  • Kosten Reisepass für Minderjährige: 37,50 Euro

  • Kosten Personalausweis für unter 16-Jährige: 22,80 Euro

Kinderreisepässe seit 1. Januar 2024 abgeschafft
Foto: Barbara Maier / unsplash.com