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Der UBS wird digital

Schnelle und einfache Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins, statt Termin im Bürgerservice

Ab sofort haben Jugendliche die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein vollständig über einen Online-Dienst und ohne persönliches Erscheinen im Bürgerbüro zu beantragen. Dafür wird lediglich die Online-Ausweisfunktion benötigt.

Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind und einer Berufsausbildung oder anderer Beschäftigung nachgehen möchten, benötigen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorab eine ärztliche Untersuchung. Für die Untersuchung wird ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Weitere Informationen über die Beantragung gibt es über die Dienstleistung der Stadt Erwitte oder bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Beantragung wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Bürgerservices.

Hier gelangen Sie direkt zur Beantragung.

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