Seit 2011 ermöglicht die Bundesregierung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Familien, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Ab 2019 sind diese Leistungen durch das Starke-Familien-Gesetz verbessert worden. Für Erwitter Bürgerinnen und Bürger ist der Fachdienst Soziales bei der Stadt Erwitte zuständig und weist daraufhin, das für das kommende Schuljahr 2025/2026 wieder Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes möglich sind.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket? Zu den geförderten Bildungsleistungen zählen schulische Ausflüge und Klassenfahrten, aber auch der persönliche Schulbedarf und die Schülerbeförderung. Auch Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten und die sogenannte ergänzende Lernförderung ("Nachhilfeunterricht“) kann mit Leistungen aus dem BuT gefördert werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht auch die soziale und kulturelle Teilhabe: Hierzu wird monatlich eine zusätzliche Leistung in Höhe von bis zu 15 Euro gewährt. Diese Leistung kann individuell etwa für Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Vereinen, Musikunterricht, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder Freizeiten eingesetzt werden.
Alle weiteren Informationen zur Beantragung der möglichen Leistungen, Vordrucke und Ansprechpartner sind auf der Themenseite des Fachdienst Soziales der Stadt Erwitte zu finden unter
https://www.erwitte.de/leben-in-erwitte/bildung/bildungs-und-teilhabepaket
Der Fachdienst bittet um rechtzeitige Beantragung der Leistungen. Das Antragsformular kann auch per Mail übersandt werden. Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen telefonisch unter der Rufnummer 02943 / 896-487 zur Verfügung.