Die Ehrenamtskarte NRW kommt in 2023 nach Erwitte. In der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf unterzeichnete Bürgermeister Hendrik Henneböhl gemeinsam mit Andreas Kersting als Leiter des Referats für Bürgerschaftliches Engagement die entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt und Land. Gemeinsam mit Christoph Koerdt als Ehrenamtskoordinator der Stadt Erwitte und Karina Conconi vom Referat für Bürgerschaftliches Engagement wurde das weitere Vorgehen bis zur geplanten Einführung im Frühjahr 2023 besprochen.
Bürgermeister Henneböhl freute sich über diesen „Meilenstein“ und betonte das große ehrenamtliche Engagement in Erwitte: „Ob Sportvereine, Kultur, Brauchtum, Gefahrenabwehr oder Flüchtlingshilfe – an viele Stellen tragen unsere Bürgerinnen und Bürger durch ihr Engagement zu einem lebendigen Erwitte bei!“ Die Stadt will durch zielgerichtete Maßnahmen und Förderungen das vielschichtige Ehrenamt in der Stadt fördern, erhalten und würdigen. „Hierzu zählt auch die seitens des Stadtrats einstimmig beschlossene Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Erwitte“, führt Ehrenamtskoordinator Koerdt weiter aus: „Das Ehrenamt ist unerlässlich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.“
Damit wird der Ratsbeschluss aus dem April 2022 umgesetzt und ein weiteres Projekt zur Stärkung und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort auf den Weg gebracht. Durch die Einführung und Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW an ehrenamtlich engagierte Erwitter Bürgerinnen und Bürger soll das bereits vorhandene Ehrenamt wertgeschätzt und auch für Menschen mit einem potenziellen Interesse an bürgerschaftlichem Engagement attraktiver gemacht werden. Erwitte ist somit die 292. Kommune in NRW, die an dem Landesprogramm teilnimmt.
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW führte das Land in diesem Jahr eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement ein. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2008 bestehenden Ehrenamtskarte NRW. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen. Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Auch diese Karte wird es in Erwitte geben.
Die Ehrenamtskarte und Jubiläums-Ehrenamtskarte können nach erfolgter Einführung bei der zuständigen Stabsstelle für Ehrenamt der Stadt Erwitte beantragt werden. Das Besondere: Die Antragstellung funktioniert dabei nicht nur per Formular, sondern auch über die neue App zur Ehrenamtskarte NRW. Dieses Tool wurde erst in 2022 eingeführt – die Stadt Erwitte geht auch damit direkt an den Start.
Ansprechpartner für Fragen rund um die Ehrenamtskarte NRW ist Herr Koerdt als Ehrenamtskoordinator der Stadt Erwitte. Zur geplanten Einführung ist im Dezember 2022 eine Informationsveranstaltung für Vertreter von Erwitter Vereinen und Initiativen geplant. Einladungen hierzu folgen noch.
Zum Hintergrund:
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits 2008 zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten.
Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw. Darüber hinaus können örtliche Unternehmen privatwirtschaftliche Vergünstigungen ihrer Angebote bei Vorlage einer Ehrenamtskarte NRW einräumen.