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Untersuchungsberechtigungsschein

Foto: beeboys, Quelle: Adobe Stock
Foto: beeboys, Quelle: Adobe Stock

Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind und einer Berufsausbildung oder anderer Beschäftigung nachgehen möchten, benötigen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorab eine ärztliche Untersuchung. Für die Untersuchung wird ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Ab sofort haben Antragsteller die Möglichkeit, die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheins vollständig über einen Online Dienst und ohne persönliches Erscheinen im Bürgerbüro durchzuführen. Dafür wird lediglich die Online-Ausweisfunktion benötigt.

Nach der Anmeldung und Ergänzung Ihrer Daten erhalten Sie Ihre UBS-ID und den dazugehörigen Erhebungsbogen. Zu Ihrem Arztbesuch zeigen Sie dann lediglich den ausgefüllten Erhebungsbogen sowie die UBS-ID vor, damit die Untersuchung stattfinden kann.

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort:

Sollten Sie die Online Funktion noch nicht nutzen oder Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro. In diesem Termin erhalten Sie dann den Untersuchungsberechtigungsschein mit der UBS-ID und dem Erhebungsbogen. Bringen Sie zu diesem Termin Ihr Ausweisdokument mit. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

 

Kontakt

Frau Fuchs

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Frau Hartmann

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Frau Schnitker

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