Schiedspersonen
Aufgaben der Schiedspersonen
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten unter Nachbarn sowie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere
- vermögensrechtliche Ansprüche
- Schadenersatz
- Beachtung der Hausordnung
- Streit unter Nachbarn
Strafsachen sind insbesondere
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung und Sachbeschädigung
Die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ist erst dann zulässig, wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung zur Beilegung der Streitigkeit erzielt wird. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet. Das Verfahren ist unbürokratisch und kostensparend, da die Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist.
Das persönliche Erscheinen ist unabdingbare Voraussetzung für eine Schlichtungsverhandlung.
Schiedsperson für das Stadtgebiet Erwitte | Werner Strugholz | Gartenstraße 4 59597 Erwitte | Tel.: 02943 1626 E-Mail: |
Stellv. Schiedsperson für das Stadtgebiet Erwitte | Rolf Reen | Im Brok 5 59597 Erwitte (Völlinghausen) | Tel.: 02943 6101 Mobil: 0176 63339407 E-Mail: rolf.reen@outlook.de |