Stadt

Rundfunkbeitrag

Auf Antrag können Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit bzw. kann der Beitrag ermäßigt werden.

Den Befreiungs-/ Ermäßigungsgrund  und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.  

Der Antrag auf Befreiung/Ermäßigung ist ebenfalls im Sozialamt oder der Infotheke der Stadt Erwitte erhältlich.

Wer von der Rundfunkgebühr befreit ist, kann auch eine Ermäßigung der Telefongebühr (T-Com-Sozialtarif) in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden Sie unter Telefongebührenermäßigung.

Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.