Stadt

Gewässerunterhaltung

Gewässerunterhaltung ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Hierfür zuständig sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Für Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung hat der Kreis Soest in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 14 Städten und Gemeinden des Kreises die Unterhaltungslast übernommen.

Zu einem Gewässer gehört immer auch der Gewässerrandstreifen, für den bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Diese gelten insbesondere für Landwirte, aber auch für Flächeneigentümer.

  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landeswassergesetz

Kontakt

Herr C. Hoffmann

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