Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerung nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung eines Kindesreisepasses erforderlich:
- eine ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung
- Die Personalausweise der Eltern sind vorzulegen. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Neuausstellung:
- 13,00 €
- Verlängerung/Aktualisierung:
- 6,00 €
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Verlustanzeige
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- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
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Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung eines Kindesreisepasses erforderlich:
- eine ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung
- Die Personalausweise der Eltern sind vorzulegen. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Neuausstellung:
- 13,00 €
- Verlängerung/Aktualisierung:
- 6,00 €
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Verlustanzeige
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerung nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.
Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
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Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
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- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe und deren Verlängerung nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Die Personalausweise der Eltern sind vorzulegen. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
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