Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Allgemeine Information:
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0
Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Gerdt
Standesamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
123
Email:
Standesamt@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Gerling
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
121
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
120
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Mielke
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
Infotheke
Email:
Buergerservice@erwitte.de
Schwerbehindertenausweis
Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Allgemeine Information:
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0
Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.
Ihre Ansprechpartner
Frau Gerling
02943 896-121Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Fuchs
02943 896-120Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Mielke
02943 896-333Adresse | Sprechzeiten | Details