Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Ausstellung erfolgt nur aus Registern des eigenen Standesamtes.
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:
- Geburtsurkunde (auch international)
- Heiratsurkunde (auch international)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde (auch international)
- beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern
- 10,00 € (Erstausfertigung)
- 5,00 € (jede weitere Urkunde)
- gebührenfrei nur für Sozialversichungszwecke
- bei Abholung: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung zur Abholung: Vollmacht, Ausweisdokumente des Antragstellers und der abholenden Person
Beantragung von Personenstandsurkunden:
Die Online-Beantragung von Urkunden kann im Service Portal der Stadt Erwitte nur von Personen in Anspruch genommen werden, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht.
- Eheurkunde - Anforderung
Formular zur Anforderung einer Eheurkunde
- Sterbeurkunde - Anforderung
Formular zur Anforderung einer Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde - Anforderung
Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde
- Personenstandsurkunden - Anforderung
Formular zur Anforderung mehrerer Urkunden aus verschiedenen Personenstandsregistern
Ihr Ansprechpartner
Frau Gerdt
02943 896-123Adresse | Sprechzeiten | Details