Der Personalausweis kann im Bürgerservice (Zimmer 120 – 122) beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter:
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 €. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren (Antrag auf Ausstellung)
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Gerdt
Standesamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
123
Email:
Standesamt@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Mielke
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
Infotheke
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
120
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Gerling
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
121
Email:
Buergerservice@erwitte.de
Personalausweis
Der Personalausweis kann im Bürgerservice (Zimmer 120 – 122) beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter:
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 €. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren (Antrag auf Ausstellung)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
- Ausstellung eines Kinderreisepasses/Reisepasses/Personalausweises
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses/Reisepasses/Personalausweises
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
Ihre Ansprechpartner
Frau Mielke
02943 896-333Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Fuchs
02943 896-120Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Gerling
02943 896-121Adresse | Sprechzeiten | Details