Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, wird nur vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Ausstellung kann entweder Online direkt beim Bundesamt für Justiz oder bei der Meldebehörde Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Wichtiger Hinweis zur ONLINE-Beantragung von Führungszeugnissen
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse oder Online-Wegweiser beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Zuverlässige Informationen über Führungszeugnisse und Hinweise zur Online-Beantragung finden Sie hier.
Wenn Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes beantragen möchten, rufen Sie vorher an. Sie erhalten einen Termin und Informationen über die Unterlagen, die für die Beantragung benötigt werden.
Bei der Beantragung von Führungszeugnissen bei der Meldebehörde ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen: die schriftliche Aufforderung der Stelle , die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen (siehe unter "Formulare")
- einfaches sowie erweitertes Führungszeugnis:
- 13,00 €
- Bescheinigung der anfordernden Stelle für erweitertes Führungszeugnis Informationen über Führungszeugnisse und Hinweise zur Online-Beantragung finden Sie unter.
- Neues Layout von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Gerdt
Standesamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
123
Email:
Standesamt@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Mielke
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
Infotheke
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
120
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Gerling
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
121
Email:
Buergerservice@erwitte.de
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, wird nur vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Ausstellung kann entweder Online direkt beim Bundesamt für Justiz oder bei der Meldebehörde Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Wichtiger Hinweis zur ONLINE-Beantragung von Führungszeugnissen
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse oder Online-Wegweiser beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Zuverlässige Informationen über Führungszeugnisse und Hinweise zur Online-Beantragung finden Sie hier.
Wenn Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes beantragen möchten, rufen Sie vorher an. Sie erhalten einen Termin und Informationen über die Unterlagen, die für die Beantragung benötigt werden.
- einfaches sowie erweitertes Führungszeugnis:
- 13,00 €
Bei der Beantragung von Führungszeugnissen bei der Meldebehörde ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen: die schriftliche Aufforderung der Stelle , die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen (siehe unter "Formulare")
- Bescheinigung der anfordernden Stelle für erweitertes Führungszeugnis
Anforderung eines Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG (nur auszufüllen vom Arbeitgeber bzw. Behörde, usw.)
Ihre Ansprechpartner
Frau Mielke
02943 896-333Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Fuchs
02943 896-120Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Gerling
02943 896-121Adresse | Sprechzeiten | Details