Amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen
(sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Bei der Beglaubigung von Ablichtungen sind mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Ablichtung
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung von Ablichtungen:
- 4,60 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
- 4,60 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- Beglaubigung von Unterschriften:
- 2,50 €
- Fotokopie des Originals:
- 0,70 € je DIN A4 Seite
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Gerdt
Standesamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
123
Email:
Standesamt@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
120
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Gerling
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
121
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Mielke
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
Infotheke
Email:
Buergerservice@erwitte.de
Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen
(sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- Beglaubigung von Ablichtungen:
- 4,60 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
- 4,60 € für die Beglaubigung einer Ablichtung
- Beglaubigung von Unterschriften:
- 2,50 €
- Fotokopie des Originals:
- 0,70 € je DIN A4 Seite
Bei der Beglaubigung von Ablichtungen sind mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Ablichtung
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Ihre Ansprechpartner
Frau Fuchs
02943 896-120Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Gerling
02943 896-121Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Mielke
02943 896-333Adresse | Sprechzeiten | Details