Sie ziehen nach Erwitte? Herzlich Willkommen!
... oder Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes Erwitte um?
Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Ein spezielles "Anmeldeformular" benötigen Sie nicht mehr, da bei Ihrer Vorsprache die Daten im automatisierten Verfahren erhoben werden. Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder die Vertretung durch eine geeignete Person ist nach wie vor erforderlich.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am letzten Wohnort ist nicht erforderlich.
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genannten Fristen zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist vom Bürger bereits bei der Anmeldung vorzulegen!
Für Ihre Anmeldung in Erwitte benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings ein Anmeldeformular und eine Vollmacht (beides von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben) erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Umzug eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) - Einverständniserklärung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vollmacht An-/Ummeldung
- Widerspruch Bundesmeldegesetz
- Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung)
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Gerdt
Standesamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
123
Email:
Standesamt@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Mielke
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
Infotheke
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
120
Email:
Buergerservice@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-0
- Fax
- 02943 896-370
- Buergerservice@erwitte.de
- Bemerkung
- <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p> <p>um Ihre Angelegenheiten persönlich im Bürgerservice zu klären, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Nach entsprechender Terminvereinbarung melden sich die Besucherinnen und Besucher persönlich an der Info-Theke im Foyer. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Besucherinnen und Besucher ohne Termin mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.</p> <p>Sie können unter der zentralen Rufnummer 02943/896-0 oder per E-Mail an <a href="mailto:buergerservice@erwitte.de">buergerservice@erwitte.de </a>Kontakt aufnehmen. Alternativ können die Mitarbeiter/innen des Bürgerservices auch direkt unter den jeweiligen Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen erreicht werden.</p> <p>Bitte beachten Sie in Zeiten der Corona-Pandemie die Zutrittsregelungen zum Rathaus. Es wird dabei um die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (auch Alltagsmaske) gebeten.</p> <p>Vielen Dank!</p>
Frau
Gerling
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Raum:
121
Email:
Buergerservice@erwitte.de
Anmeldung
Sie ziehen nach Erwitte? Herzlich Willkommen!
... oder Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes Erwitte um?
Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Ein spezielles "Anmeldeformular" benötigen Sie nicht mehr, da bei Ihrer Vorsprache die Daten im automatisierten Verfahren erhoben werden. Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder die Vertretung durch eine geeignete Person ist nach wie vor erforderlich.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am letzten Wohnort ist nicht erforderlich.
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genannten Fristen zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist vom Bürger bereits bei der Anmeldung vorzulegen!
Für Ihre Anmeldung in Erwitte benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings ein Anmeldeformular und eine Vollmacht (beides von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben) erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Umzug eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) - Einverständniserklärung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
- Vollmacht An-/Ummeldung
Vollmacht zur An-/Ummeldung
- Widerspruch Bundesmeldegesetz
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
- Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung)
Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung)
Ihre Ansprechpartner
Frau Mielke
02943 896-333Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Fuchs
02943 896-120Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Gerling
02943 896-121Adresse | Sprechzeiten | Details