Stadt

Hinweise zum Zwischenzähler

In der vergangenen Woche ist ein Informationsschreiben an alle Hausbesitzer, die einen Gartenwasserzähler installiert haben, versandt worden.

Hierin wird darauf hingewiesen, dass Nebenzähler alle 6 Jahre neu geeicht oder durch einen neuen geeichten Zähler ausgetauscht werden müssen. Dieser muss erneut vom Abwasserwerk der Stadt Erwitte abgenommen und verplombt werden. 

Frischwasser, welches in Schwimmbecken/Pools jeglicher Art eingeleitet wird, ist als Schmutzwasser einzustufen und daher vom Abzug ausgeschlossen.

Ebenso ergeht noch einmal der Hinweis, dass der jeweilige Zwischenzählerstand spätestens bis zum 05.01. des Folgejahres gemeldet werden muss. 

Das Merkblatt zur Installation eines Wasserzählers finden Sie hier unter Downloads.