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70 Jahre Grundgesetz

|   Gleichstellung

2019 jährt sich das Gründungsjahr des Grundgesetzes zum 70. Mal.

Im Jahr 1949 wurde ein Programm formuliert, das fest im Grundgesetz verankert ist.

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“  Für diesen in Art. 3 Abs. 2 GG festgehaltenen Grundsatz kämpften unter anderem die sogenannten Mütter des Grundgesetzes.

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helen Wessel standen für die Frauenrechte ein und setzten sich als Mitglieder im parlamentarischen Rat wesentlich für die Entstehung des Grundgesetzes ein. Frauen und Männer sollten somit vor der Verfassung gleich behandelt werden.

Das erste Frauenreferat im Bundesministerium des Innern wurde 1950 ins Leben gerufen. Doch erst 1992 wurden Maßnahmen zur Durchsetzung von Art. 3 Abs. 2 formuliert.

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

Mütter des Grundgesetzes

Frieda Nadig:

„Der Gleichberechtigungsgrundsatz ist nie wieder aus dem Grundgesetz rauszukriegen. Nie wieder.“

  • SPD, 1949-1961 Mitglied im deutschen Bundestag
  • kämpfte für Lohngleichheit und gesetzliche Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern
  • setzte sich für die konsequente Durchsetzung des Gleichberechtigungsartikels ein
  • 1961 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz

Elisabeth Selbert:

„Der klare Satz: ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ ist so eindeutig, dass wir ihn nicht negativ zu umschreiben brauchen.“

  • SPD, Juristin
  • Initiierte Protest gegen Ablehnung des Antrags auf Gleichberechtigung
  • 1956 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz
  • 1984 Ernennung zur Ehrenbürgerin der Stadt Kassel

Helene Weber:

„Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker.“

  • CDU, Mitglied des parlamentarischen Rates
  • Studierte Romanistik und Volkswirtschaftslehre
  • Erste Ministerialrätin der Weimarer Republik
  • Kämpfte für den Schutz der Ehe, der Familie und des Elternrechts
  • Vorsitzende Müttergenesungswerk und der CDU-Frauenunion
  • 1956 Ehrung durch das große Bundesverdienstkreuz

Helene Wessel:

„Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben bewusst und freudig einmischen.“

  • Zentrumspartei, Mitglied im parlamentarischen Rat
  • Vorsitz Bundesfraktion
  • Hauptanliegen war der Normenkomplex von Ehe und Familie, besonders in der Nachkriegszeit (Alleinerziehende, Witwen, steigende Scheidungsraten)
  • Zusammen mit Helene Weber, Artikel 6 Absatz 4: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“
  • Lehnte bei Endabstimmung das Grundgesetz ab, da notwendige Grundrechte noch fehlten
  • 1965 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz

 

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