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100 Jahre Frauenwahlrecht

|   Gleichstellung

„Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit:

Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ (12.11.1918, Sozialdemokratin Marie Juchacz)

Am 30.11.1918 findet man nun den Abschnitt:“ Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Verankert ist dieser in Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Republik.

Knappe zwei Monate später, am 19.02.1919 hielt das erste Mal in der Geschichte Deutschlands eine Frau eine Rede vor einem demokratisch gewählten Parlament. Es war  die Sozialdemokratin Marie Juchacz, die das Parlament mit den Worten: „Meine Herren und Damen“ begrüßte und somit den Grundstein für Frauen im Parlament legt.

Das aktive und passive Wahlrecht wurde für Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr zugelassen. Frauen konnten somit im Jahr 1919 das erste Mal wählen gehen und sich selber wählen lassen. Rund 82% der wahlberechtigten Frauen nahmen damals ihr Recht wählen zu gehen in Anspruch. Resultat war, dass 37 weibliche Abgeordnete in das Parlament einzogen, darunter auch Juchacz und ihre jüngere Schwester. Die meisten davon waren in den Reihen der SPD zu finden.

"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".  (12.11.1918)

Die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren ist nur ein Schritt auf dem Weg hin zu einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gleichberechtigt leben.

 

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