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Interkommunale Zusammenarbeit im Archivwesen zwischen Warstein, Erwitte, Rüthen und Anröchte

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Land NRW erteilt vier Kommunen Förderbescheid über 245.000 Euro

Mit dem Förderprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Kommunen zur Erbringung von öffentlichen Leistungen. Ziele des Programms können Kostensenkungen, Qualitäts- und Quantitäts-optimierungen, Projekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung, der Erhalt von Einrichtungen oder auch die Sicherung von Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit sein.  

Ziel ist es, diese Kommunen auf dem Weg zur gemeinsamen Nutzung von technischer Infrastruktur, der Bündelung von Fachwissen, einer verbesserten Kommunikation und insbesondere bei der gemeinsamen Durchführung einer digitalen Langzeitarchivierung zu unterstützen.

Von der nun zugesagten Förderung für die interkommunale Zusammenarbeit profitiert auch die Stadt Erwitte und ihr städtisches Archiv.

Zum Hintergrund: Städte und Gemeinden haben nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) in eigener Zuständigkeit für ihr Archivgut Sorge zu tragen. Städtische Archive umfassen zum einen das Verwaltungsarchiv und zu wesentlichen Teilen auch das geschichtliche, gesellschaftliche und kulturelle Archiv einer Stadt.

Diese städtischen Archive müssen gem. § 10 Abs. 3 ArchivG NRW den archivfachlichen Anforderungen entsprechen, indem die Archive hauptamtlich von Personal betreut werden, welches die Befähigung für eine Laufbahn des Archivdienstes besitzt oder sonst fachlich geeignet ist. Auch bauliche Voraussetzungen sowie weitere Erfordernisse bei der Langzeitdeponierung von Archivbeständen sind dabei zu beachten.

Zeitgemäße archivische Arbeit stellt in der Praxis vor allem kleine Kommunen vor Herausforderungen. Aufgaben wie die Übernahme, Erschließung, Bewertung und Sicherung von Archivalien finden i.d.R. nur niederschwellig statt. Bedingt durch Haushaltssicherungen werden oft nur unzureichend qualifizierte Stellenanteile und räumliche Grundvoraussetzungen bereitgestellt.

Auch die Bereitstellung von Archivgut als Serviceleistung gegenüber den Bürgern*innen und der Verwaltung oder historische Bildungsarbeit sind derzeit kaum zu gewährleisten.
Hinzu kommen verstärkt Themenstellungen der digitalen Verwaltung und damit der elektronischen Langzeitarchivierung.

Die Aufarbeitung der Situation und anstehende Zukunftsaufgaben können nur von ausgebildeten Facharchivaren bewältigt werden. Das Stellenangebot ist für kleine Kommunen dabei nur wenig attraktiv, worunter dann die erfolgreiche Personalakquise und Erfüllung dieser kommunalen Pflichtaufgaben leiden.

Aus der exemplarischen Situation heraus gibt es derzeit interkommunale Bestrebungen, eine weitere interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarung für das Archivwesen zu begründen. Beteiligt sind hierbei die Städte Erwitte, Warstein, Rüthen und die Gemeinde Anröchte. Überall ergibt sich mittelfristig ein fluktuationsbedingter, personeller sowie organisatorischer Handlungsbedarf.

Landesförderung für interkommunale Zusammenarbeit im Archivwesen
Landesförderung für interkommunale Zusammenarbeit im Archivwesen (Foto: Denny Muller / unsplash.com)