Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Kommune vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Daneben gibt es noch städtebauliche Satzungen, die die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, in dem nach Maßstab der Umgebungsbebauung gebaut werden darf, definieren oder im Außenbereich Baumöglichkeiten eröffnen.
Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht nicht.
Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt nach einem im BauGB geregelten, meist zweistufigen Verfahren. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 BauGB in beiden Verfahrensstufen zu beteiligen. Innerhalb der veröffentlichten Beteiligungszeiträume können sich die Bürger mit Anregungen und Bedenken in die laufenden Bauleitplanverfahren einbringen.
Die Kosten für die Aufstellung von Bauleitplänen trägt im Regelfall die Stadt Erwitte. Sofern ein Bebauungsplan ganz überwiegend den Interessen einzelner Grundstückseigentümer dient, sind die entstehenden Kosten von diesen zu tragen.
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Herr
Schütte
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
K21
Email:
l.schuette@erwitte.de
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Frau
Wortmann
Rathaus
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K28
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b.wortmann@erwitte.de
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Kommune vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Daneben gibt es noch städtebauliche Satzungen, die die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, in dem nach Maßstab der Umgebungsbebauung gebaut werden darf, definieren oder im Außenbereich Baumöglichkeiten eröffnen.
Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht nicht.
Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt nach einem im BauGB geregelten, meist zweistufigen Verfahren. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 BauGB in beiden Verfahrensstufen zu beteiligen. Innerhalb der veröffentlichten Beteiligungszeiträume können sich die Bürger mit Anregungen und Bedenken in die laufenden Bauleitplanverfahren einbringen.
Die Kosten für die Aufstellung von Bauleitplänen trägt im Regelfall die Stadt Erwitte. Sofern ein Bebauungsplan ganz überwiegend den Interessen einzelner Grundstückseigentümer dient, sind die entstehenden Kosten von diesen zu tragen.
Laufende Beteilgungsverfahren
Die Stadt Erwitte stellt aktuelle Beteiligungsverfahren ins Internet ein, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen einfacheren Zugang zu ermöglichen.
Die aktuellen Verfahren finden Sie hier.
Rechtskräftige Bauleitpläne
Die Stadt Erwitte ist bemüht, auch ältere Bauleitpläne im Internet zugänglich zu machen. Da die Aufbereitung der Planunterlagen aufwendig ist, können nicht alle Pläne sofort veröffentlicht werden.
Bereits verfügbare Pläne finden Sie hier.