Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern (Aufschrift: „Veolia Umweltservice“) benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 „Finanzen“ vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 €.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall.
Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert.
Die aktuellen Gebührensätze sehen Sie hier.
- Steuern und Gebühren 2021
- Restabfallsack 4,40 €
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
J.
Rasche
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
201
Email:
j.rasche@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Herr
Schütte
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
K21
Email:
l.schuette@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Herr
Schön
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
220
Email:
steuern@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Seewald
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
220
Email:
steuern@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Frau
Bäsler
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Email:
steuern@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Herr
C.
Hoffmann
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
Raum:
K22
Email:
c.hoffmann@erwitte.de
Abfallgebühren
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern (Aufschrift: „Veolia Umweltservice“) benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 „Finanzen“ vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 €.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall.
Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert.
Die aktuellen Gebührensätze sehen Sie hier.
- Steuern und Gebühren 2021
- Restabfallsack 4,40 €
- Befreiung von der Biotonne - Antrag
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
- Müllbehälter - Neubestellung / Umbestellung / Ersatzbestellung
Reichen Sie Ihre Bestellung online bei der Stadt Erwitte ein.
- SEPA-Lastschriftmandat
Erteilung einer Einzugsermächtigung