Stadt

Ortsrecht

Das Ortsrecht ist die Sammlung aller für Erwitte geltenden ortsrechtlichen Vorschriften wie z.B. Satzungen und Verordnungen.

§ 7 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) gewährt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der GO NRW der Hauptsatzung vorbehalten ist. Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen.

Hinweis: Diese Online-Ortsrechtssammlung dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Text der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung.

Welche Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der Rat der Stadt Erwitte erlassen hat, erfahren Sie anhand unserer ortsrechtlichen Sammlung, die Sie über die nachfolgenden Links erreichen.

Frau K. Knoche

Personal, Organisation
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