Wirtschaft

Gewerbeangelegenheiten

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Gebiet der Stadt Erwitte aufnehmen (dabei ist es unerheblich, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird), muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde (Gewerbemeldestelle der Stadt Erwitte) angezeigt werden.


Ein Gewerbe ist jede

  • selbständige,
  • erlaubte,
  • auf Gewinnerzielung ausgerichtete (die bloße Absicht reicht aus) und
  • auf gewisse Dauer ausgerichtete 

Tätigkeit.

Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige):
der Beginn eines Gewerbes

Gewerbeummeldung (Gewerbeanzeige):
eine Veränderung (Wechsel des Gegenstandes, Ausdehnung des Betriebes, Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Erwitte)

Gewerbeabmeldung (Gewerbeanzeige):
die Aufgabe des Gewerbes, Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk

Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler- und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind besondere Erlaubnisse erforderlich.

Werden Gewerbetreibende von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorübergehend selbstständig gewerblich in Erwitte tätig, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die aufgrund von Art. 2, Abs. 2 oder Art. 17 der EU-Dienstleistungsrichtlinie von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen sind. 

Für die Gewerbeanzeige gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Über den Empfang Ihrer Gewerbeanzeige erhalten Sie jeweils eine schriftliche Bestätigung.

  • Gewerbeanmeldung bzw. –ummeldung:                               
    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
      • Gebühr: 26,00 €
    • für juristische Personen,  auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
      • Gebühr: 33,00 €
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
      • Gebühr: 13,00 €
  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
    • Gebühr: 15,00 €
  • Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des  Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    Weitere notwendige Unterlagen sind ggf. (je nach Einzelfall)
    • Aktueller Handelsregisterabdruck (z. B. bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften) mit Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Bei bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen eine Erklärung für alle entstehenden Verbindlichkeiten bis zur Eintragung voll zu haften.
    • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
    • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen gemäß § 38 Abs. 1 GewO),
    • Handwerkskarte bei Eintragung in der Handwerksrolle,
    • Gültige Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen), die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder als Stellvertreter einer natürlichen Person, zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
    • Bei ausländischen juristischen Personen:
      Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und – ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefüllte Abmeldung mit Kopie des Personalausweises

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

 

Wichtig:

Gewerbean-, um-, und abmeldungen sind handschriftlich zu unterzeichnen.

Herr Wermter

Ordnung
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Frau Johanterwage

Ordnung
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