Reisepass
Reisepass
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem durch Unterlagen glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr sofort ausgestellt werden.
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 € Zuschlag
- Expressverfahren:
- zusätzlich 32,00 € Expresszuschlag
- vorläufiger Reisepass:
- 26,00 EUR
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 €. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument in Erwitte beantragt wird,
- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (Antrag auf Austellung)
- Ausstellung eines Kinderreisepasses/Reisepasses/Personalausweises
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses/Reisepasses/Personalausweises
- Verlustanzeige
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses
Ihre Ansprechpartner
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