Zum Hintergrund:
Nach dem Stärkungspaktgesetz werden die besonders defizitären Kommunen, die teilweise Kassenkredite in Milliardenhöhe haben, unterstützt. Die Kommunen beteiligen sich nach § 2 an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze in Höhe von 65 Millionen € im Jahr 2012 und jeweils 115 Millionen € in den Jahren 2013-2020. Die Finanzierung der weiteren Komplementärmittel von 195 Millionen € ab dem Jahre 2014 bis zum Jahr 2020 erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze.
Zwar hat der Gesetzgeber das Reizwort "Abundanzumlage" aus dem Gesetz gestrichen, nicht aber die tatsächliche Höhe der Leistungen, die die Kommunen aufbringen müssen. Zusätzlich wurde in dem Gesetz ein Anhang eingebaut, der Kommunen mit einer strukturellen Lücke bzw. mit einem strukturellen Haushaltsüberschuss benennt.
Es wird befürchtet, dass die Gemeinden mit dem angeblichen strukturellen Haushaltsüberschuss in besonderer Weise zur Finanzierung des Stärkungspaktgesetzes herangezogen werden.
Am 7. Dezember haben die Bürgermeister der Städte Erwitte (Peter Wessel) und Olsberg (Wolfgang Fischer) erörtert, welche Folgen dieser so genannte Solidaritätsbeitrag für die Kommunen auf dem Lande haben wird. Nach Einschätzung kann die Grenze einer verfassungswidrigen Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung überschritten werden.