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31.12.2008
Beteiligungsbericht 2008

Gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
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