Vergnügungssteuer
Mit der Vergnügungssteuer verfolgt die Stadt Erwitte u. a. ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer.
Sie wird u.a. erhoben für:
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen,
- Spielcasinos,
- öffentliche gewerbliche Tanzveranstaltungen, die nicht dem Brauchtum (wie z. B. Schützenfeste) dienen.
Die aktuellen Steuersätze finden Sie hier.